Die Mitgliedschaft kann über eine Anmeldung im Verein unterjährig aufgenommen werden, sofern der Verein dem Antrag zustimmt.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist unterjährig möglich. Achtung! Laut Satzung endet die Mitgliedschaft immer erst zum 31.12. eines Jahres.
Weitere Fragen zur Mitgliedschaft können mit Blick in die Vereinssatzung unter § 5 beantwortet werden.